Landwehr 11-13, 22087 Hamburg - Telefon: 040 44 45 68

Gebühren

Tanzpädagogik

staatlich anerkannte Berufsfachschule seit 1974

bei monatlicher Zahlung ab Oktober 2023 bei Neuverträgen
260,- €
(bei Vorauszahlung pro Semester 1.490,- €)
Aufnahmegebühr bei Beginn der Berufsausbildung
(einmalig)
150,- €
Aufnahmeprüfung
50,- €
(einmalig)
Abschlussprüfungsgebühr
150,- €
(einmalig)

BAföG:

Die Berufsausbildung ist BAföG anerkannt.
Weitere Infos unter: § 12 Bedarf für Schüler

-> Die BAföG-Zuwendung ist nach Abschluss der Berufsausbildung nicht rückzuerstatten!

Bildungskredit:

Berechtigt sind volljährige Schüler/innen im vorletzten und letzten Jahr unserer Ausbildung. Weitere Infos unter: www.das-neue-bafoeg.de

Schulgebührenerlass:

Sorgen bei der Finanzierung? Sprecht uns an!

Ausbildungssekretariat:

Lola Rogge Schule
Landwehr 11-13
22087 Hamburg
Telefon: 040-44 45 68
Fax: 040-410 33 41
E-Mail: info@lolaroggeschule.de

Steuern sparen:

(i) Wenn der/die Steuerpflichtige die Ausbildungsgebühren für ein Kind entrichtet, für das er/sie einen Kinderfreibetrag erhält, sind zur Zeit 30% der Ausbildungsgebühren als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. * (Stand: Januar 2023)

(ii) Wer eine erste Berufsausbildung selber finanziert, kann bis zu 6.000,- EUR pro Kalenderjahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu gehören auch die Kosten einer auswärtigen Unterbringung. ** (Stand: Januar 2023)

(iii) Wird die Ausbildung in der Lola Rogge Schule als „Zweitausbildung“ durchgeführt, können die Kosten als Werbekosten nach Abschluss der Ausbildung steuerlich abgesetzt werden.

* §10 Abs 1. Nr. 9 EstG
** §10 Abs 1. Nr. 7 EstG

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