Tanzpädagogik
staatlich anerkannte Berufsfachschule seit 1974
BAföG:
Die Berufsausbildung ist BAföG anerkannt.
Weitere Infos unter: § 12 Bedarf für Schüler
-> Die BAföG-Zuwendung ist nach Abschluss der Berufsausbildung nicht rückzuerstatten!
Bildungskredit:
Berechtigt sind volljährige Schüler/innen im vorletzten und letzten Jahr unserer Ausbildung. Weitere Infos unter: www.das-neue-bafoeg.de
Schulgebührenerlass:
Sorgen bei der Finanzierung? Sprecht uns an!
Stipendien
Jährlich vergibt die „Tesdorpf’sche gemeinnützige Stiftung“ ein Stipendium im Namen unserer frühverstorbenen, sehr begabten Absolventin Jasmin Bintou Jahn für einen Platz in unserer Berufsausbildung! Zudem hilft der Verein „Lola Rogge – Tanz entwickeln“ seit kurzem mit Teilstipendien. Hier mehr Infos.
Ausbildungs-sekretariat:
Lola Rogge Schule
Landwehr 11-13
22087 Hamburg
Telefon: 040-44 45 68
Fax: 040-410 33 41
E-Mail: info@lolaroggeschule.de
Steuern sparen:
(i) Wenn der/die Steuerpflichtige die Ausbildungsgebühren für ein Kind entrichtet, für das er/sie einen Kinderfreibetrag erhält, sind zur Zeit 30% der Ausbildungsgebühren als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. * (Stand: Januar 2023)
(ii) Wer eine erste Berufsausbildung selber finanziert, kann bis zu 6.000,- EUR pro Kalenderjahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu gehören auch die Kosten einer auswärtigen Unterbringung. ** (Stand: Januar 2023)
(iii) Wird die Ausbildung in der Lola Rogge Schule als „Zweitausbildung“ durchgeführt, können die Kosten als Werbekosten nach Abschluss der Ausbildung steuerlich abgesetzt werden.
* §10 Abs 1. Nr. 9 EstG
** §10 Abs 1. Nr. 7 EstG