Tanzpädagogik
staatlich anerkannte Berufsfachschule seit 1974
BAföG:
Die Berufsausbildung ist BAföG anerkannt.
Weitere Infos unter: § 12 Bedarf für Schüler
-> Die BAföG-Zuwendung ist nach Abschluss der Berufsausbildung nicht rückzuerstatten!
Bildungskredit:
Berechtigt sind volljährige Schüler/innen im vorletzten und letzten Jahr unserer Ausbildung. Weitere Infos unter: www.das-neue-bafoeg.de
Schulgebührenerlass:
Sorgen bei der Finanzierung? Sprecht uns an!
Ausbildungssekretariat:
Lola Rogge Schule
Landwehr 11-13
22087 Hamburg
Telefon: 040-44 45 68
Fax: 040-410 33 41
E-Mail: info@lolaroggeschule.de
Steuern sparen:
(i) Wenn der/die Steuerpflichtige die Ausbildungsgebühren für ein Kind entrichtet, für das er/sie einen Kinderfreibetrag erhält, sind zur Zeit 30% der Ausbildungsgebühren als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. * (Stand: Januar 2023)
(ii) Wer eine erste Berufsausbildung selber finanziert, kann bis zu 6.000,- EUR pro Kalenderjahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu gehören auch die Kosten einer auswärtigen Unterbringung. ** (Stand: Januar 2023)
(iii) Wird die Ausbildung in der Lola Rogge Schule als „Zweitausbildung“ durchgeführt, können die Kosten als Werbekosten nach Abschluss der Ausbildung steuerlich abgesetzt werden.
* §10 Abs 1. Nr. 9 EstG
** §10 Abs 1. Nr. 7 EstG